Geschäftsstelle - Ausschuss für Mutterschutz

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Geschäftsstelle

Die Geschäftsstelle wurde zusammen mit dem Ausschuss für Mutterschutz (AfMu) 2018 durch die Reform des Mutterschutzgesetzes eingerichtet. Sie unterstützt den AfMu fachlich und organisatorisch.  

Bei Fragen zum Ausschuss können Sie sich an Geschäftsstelle wenden. Als Geschäftsstelle sammeln wir Anfragen, die grundlegend für die Arbeit im Ausschuss von Bedeutung sind. Hierbei geht es insbesondere um die Ausarbeitung von Regeln zur Vermeidung von unverantwortbaren Gefährdungen. Jedoch können weder die Geschäftsstelle noch der Ausschuss eine rechtlich verbindliche Beratung zu mutterschutzrechtlichen Einzelfällen erteilen, dafür sind sie nicht zuständig.

Wenn Sie Einzelfragen zum Mutterschutz in Ihrer Situation haben, wenn Sie sich bitte an das Servicetelefon. Sie können Ihr Anliegen auch schriftlich an den Kontaktbereich des BMFSFJ senden.

Für Einzelfragen im Zusammenhang mit Gesundheitsschutz, Arbeitsschutz oder Kündigungsschutz sind die Aufsichtsbehörden zuständig, die zuständige Behörde finden Sie hier:

Übersicht über Aufsichtsbehörden auf der Seite des BMFSF