Im Ausschuss für Mutterschutz (AfMu) als Hauptgremium werden Arbeitsergebnisse beschlossen. Um der Vielfalt der Anwendungsbereiche gerecht zu werden, wurden als Untergremien drei Unterausschüsse und sieben Arbeitskreise eingerichtet. Sie bereiten die Arbeitsergebnisse vor.
Darüber hinaus gibt es einen Koordinierungskreis. Er hat die Aufgabe, die Arbeit des Ausschusses zu strukturieren und die Zusammenarbeit der verschiedenen Gremien zu steuern. Hier sind u.a. die Vorsitzende des AfMu, die Vorsitzenden der drei Unterausschüsse und das BMFSFJ vertreten.
Eine Grafik, die die Zusammenarbeit der verschiedenen Gremien des Ausschusses für Mutterschutz erklärt. Dem Ausschuss für Mutterschutz sind Unterausschuss I, Unterausschuss II und Unterausschuss III untergeordnet. Der Koordinierungskreis ist dem AfMu und den Unterausschüssen zwischengeschaltet. Dem Unterausschuss I sind die Arbeitskreise „Gesundheitswesen“, „Schülerinnen und Studentinnen“ und „Kleine und Mittlere Unternehmen“ untergeordnet. Dem Unterausschuss II sind die Arbeitskreise „Gefahrstoffe“ und „Biologische Arbeitsstoffe“ untergeordnet. Dem Unterausschuss III sind die Arbeitskreise „Körperliche Belastungen“ und „Psychische Belastungen“ untergeordnet. Die Geschäftsstelle unterstützt alle 12 Gremien.
Die Positionen der Vorsitzenden sind wie folgt besetzt:
Die Geschäfte des Ausschusses für Mutterschutz werden von der Geschäftsstelle im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben in Köln geführt. Die Geschäftsstelle unterstützt den AfMu sowohl organisatorisch als auch fachlich.