Der Ausschuss für Mutterschutz - Ausschuss für Mutterschutz

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Der Ausschuss für Mutterschutz

Aufgabe des Ausschusses für Mutterschutz (AfMu) ist es, praxisgerechte Regeln zu entwickeln, die es Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern erleichtern, bei der Umsetzung des Mutterschutzes den jeweils aktuellen Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen. Unter anderem gehört es zu den Aufgaben des Ausschusses, Art, Ausmaß und Dauer einer möglichen unverantwortbaren Gefährdung einer schwangeren oder stillenden Frau und ihres Kindes am Arbeitsplatz zu ermitteln. Der AfMu berät das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und arbeitet eng mit den arbeitsschutzrechtlichen Ausschüssen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zusammen. Die BAuA ihrerseits berät das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in allen Fragen von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und der menschengerechten Gestaltung der Arbeitsbedingungen. Die Beratung erfolgt durch fünf arbeitsschutzrechtliche Ausschüsse: Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe, Ausschuss für Betriebssicherheit, Ausschuss für Arbeitsmedizin, Ausschuss für Gefahrstoffe und Ausschuss für Arbeitsstätten. Die Grundlagen dafür stellen die jeweiligen Verordnungen zum Arbeitsschutzgesetz dar.

Die Ausschüsse haben alle ein themenspezifisches Aufgabenspektrum. Die Regelungen zu Mitgliedschaften und Arbeitsweisen sind in allen Ausschüssen im Grundsatz ähnlich.

Der Ausschuss für Mutterschutz tagt zweimal im Jahr, und arbeitet nach einer Geschäftsordnung und einem Arbeitsprogramm.

Ziel ist es, die Regeln, die der AfMu aufstellt, durch das BMFSFJ im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Gemeinsamen Ministerialblatt zu veröffentlichen. Diese Regeln haben dann den Status der Vermutungswirkung. Das heißt, der Arbeitgeber kann davon ausgehen, dass bei Einhaltung der Regeln die im Gesetz gestellten Anforderungen erfüllt sind. Andere Aussagen des AfMu, wie zum Beispiel Empfehlungen oder FAQ haben keine Vermutungswirkung.