Das Mutterschutzgesetz schützt die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit. Frauen sollen ihre Beschäftigung in dieser Zeit ohne Gefährdung ihrer Gesundheit oder der ihres Kindes fortsetzen können. Benachteiligungen während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit sollen so vermieden werden.
Der Ausschuss für Mutterschutz (AfMuAusschuss für Mutterschutz) wurde 2018 vom Bundesfamilienministerium eingerichtet, dem heutigen Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJBundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend). Er ist ein Gremium von Expertinnen und Experten, das Regeln und Empfehlungen erarbeitet und dadurch insbesondere Arbeitgebern Orientierung bei der praxisgerechten Umsetzung der mutterschutzrechtlichen Vorgaben bietet.
Zu den Aufgaben des Ausschusses gehört es, die Art, das Ausmaß und die Dauer einer möglichen unverantwortbaren Gefährdung am Arbeits- oder Ausbildungsplatz nach wissenschaftlichen Erkenntnissen zu ermitteln und zu begründen.
Die Geschäfte des Ausschusses werden von der Geschäftsstelle geführt, die beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben angesiedelt ist.
Kontakt
Bei persönlichen Fragen zum Mutterschutz:
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Aufsichtsbehörden für den Mutterschutz
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Telefon: 0221 3673-2000
E-Mail: Gst-Mutterschutz[at]bafza.bund.de
Postanschrift:
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
- Geschäftsstelle Ausschuss für Mutterschutz -
50964 Köln
Besucheranschrift:
An den Gelenkbogenhallen 2-6
50679 Köln
Sie sind schwanger und arbeiten oder studieren?
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Leitfäden zum Mutterschutz und weitere Publikationen
Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hält für Sie unter anderem den “Leitfaden zum Mutterschutz“ und einen Arbeitgeberleitfaden zum Mutterschutz“ bereit. Hier finden Sie auch ein breitgefächertes Angebot zu Elternschaft.
Meldungen
© Falco | Pixabay Neue FAQFrequently Asked Questions zu Tätigkeiten Stillender mit Isofluran, Desfluran und Sevofluran
Der Ausschuss für Mutterschutz hat eine neue FAQFrequently Asked Questions als Mutterschutz-Information zu Tätigkeiten stillender Frauen mit den Narkosegasen Isofluran, Desfluran und Sevofluran in der humanmedizinischen Versorgung veröffentlicht (MuSchInfo 12.1.01). Mutterschutz-Informationen sollen es Arbeitgebern und Akteuren des betrieblichen Arbeitsschutzes erleichtern, das Mutterschutzgesetz adäquat umzusetzen.
© Thomas G. | Pixabay Regel zu Narkosegasen Isofluran, Desfluran und Sevofluran veröffentlicht
Der Ausschuss für Mutterschutz hat eine Mutterschutzregel 11.1.01 "Tätigkeiten von schwangeren Frauen mit Isofluran, Desfluran und Sevofluran in der humanmedizinischen Versorgung" erarbeitet. Sie wurde am 28.02.2025 im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht und entfaltet somit Vermutungswirkung. Das heißt, bei Einhaltung dieser Regel ist davon auszugehen, dass die Anforderungen des Mutterschutzgesetzes erfüllt sind.© VithasVigo | Pixabay Mutterschutz-Information zu Gefährdungen im Arbeitsbereich OP veröffentlicht
Der Ausschuss für Mutterschutz hat die Mutterschutz-Information 10.0.01 "Gefährdungen für Schwangere und Stillende im Arbeitsbereich OP: Infektionserreger, Gefahrstoffe, ionisierende Strahlung" erarbeitet. Mutterschutz-Informationen sollen es Arbeitgebern und Akteuren des betrieblichen Arbeitsschutzes erleichtern, das Mutterschutzgesetz adäquat umzusetzen.