Start - Ausschuss für Mutterschutz

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Die Geschäfte des Ausschusses werden von der Geschäftsstelle geführt, die beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben angesiedelt ist.

Der Ausschuss für Mutterschutz (AfMu) wurde 2018 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eingerichtet. Das wurde mit der Reform des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) beschlossen. Ziel der Reform war eine Verbesserung und Erleichterung des Gesetzesvollzugs. Der AfMu hat die Aufgabe Empfehlungen zu erarbeiten, die Orientierung bei der praxisgerechten Umsetzung der mutterschutzrechtlichen Regelungen bieten. Diese sollen für mehr Rechtssicherheit sorgen und eine größere Transparenz schaffen für

  • schwangere und stillende Frauen,
  • für Arbeitgeber und
  • für Aufsichtsbehörden

Das Mutterschutzgesetz schützt die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit. Außerdem sollen Frauen ihre Beschäftigung oder sonstige Tätigkeit in dieser Zeit ohne Gefährdung ihrer Gesundheit oder der ihres Kindes fortsetzen können. Benachteiligungen während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit sollen so vermieden werden.

Neu eingeführt mit dem MuSchG wurde der Begriff der unverantwortbaren Gefährdung. Zu den Aufgaben des Ausschusses gehört es, die Art, das Ausmaß und die Dauer einer möglichen unverantwortbaren Gefährdung am Arbeits- oder Ausbildungsplatz nach wissenschaftlichen Erkenntnissen zu ermitteln und zu begründen. 


FAQ zu luftgetragenen Infektionserregern

Mit Wegfall der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung zum 2.2.2023 sind die besonderen gesetzlichen Vorgaben zum Infektionsschutz gegen das Virus entfallen. Zur Beschäftigung Schwangerer und Stillender finden Sie hier FAQs mit unverbindlichen Handlungsempfehlungen.

Leitfäden zum Mutterschutz und weitere Publikationen

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hält für Sie unter anderem den “Leitfaden zum Mutterschutz“ und einen   Arbeitgeberleitfaden zum Mutterschutz“ bereit. Hier finden Sie auch ein breitgefächertes Angebot zu Elternschaft.

Meldungen

© athree23 | Pixabay

Umsetzungsvorgaben zur Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers im Bereich des Mutterschutzes werden veröffentlicht

Der Ausschuss für Mutterschutz hat seine erste Regel im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl.) veröffentlicht. Sie unterstützt bei der Durchführung der mutterschutzrechtlichen Gefährdungsbeurteilung. Regeln haben den Status der Vermutungswirkung. Das heißt, Arbeitgebende können davon ausgehen, dass bei Einhaltung der Regeln die im Gesetz gestellten Anforderungen erfüllt sind.

Zu sehen sind die Rückseiten von blauen Sitzen in einem Reisebus.
© Bernd Saße | Pixabay

Exkursionen und Schulfahrten mit schwangeren oder stillenden Schülerinnen/Studentinnen

Der Ausschuss für Mutterschutz hat eine Empfehlung erarbeitet, die allgemein- und berufsbildenden Schulen und

Hochschulen eine Hilfestellung bietet. Sie soll die weitestgehende Teilhabe schwangerer oder stillender Schülerinnen oder Studentinnen an Schulfahrten und Exkursionen ermöglichen.

 

Mehrere Laborgläser sind mit heller Flüssigkeit gefüllt.
© PublicDomainPictures | Pixabay

Neues Hintergrundpapier zu schwangerschaftsrelevanten Infektionserregern

Der Ausschuss für Mutterschutz hat ein Hintergrundpapier erstellt, in dem zahlreiche Infektionserreger mit Informationen zu Epidemiologie, Infektion und Prävention gelistet sind. „Schwangerschaftsrelevant“ sind Infektionen, für die Auswirkungen auf die Schwangere, das ungeborene oder neugeborene Kind durch veröffentlichte Studien belegt sind.