Zu Beginn seiner Tätigkeit hat der Ausschuss für Mutterschutz (AfMu) ein Arbeitsprogramm erarbeitet. Das Arbeitsprogramm benennt diejenigen Themengebiete, mit denen sich der AfMu mit seinen Untergremien in der jeweiligen Berufungsperiode auseinandersetzen will. Entsprechend dieser Themensetzung sind auch die Untergremien des AfMu gestaltet worden (siehe auch: Struktur des Ausschusses).