Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.ausschuss-fuer-mutterschutz.de veröffentlichte Webseite des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraph 3 Absatz 1 bis 4 und Paragraph 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die auf Grundlage von § 12d Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) erlassen wurden.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einem im Rahmen der vereinfachten Überwachung durchgeführten Test im Auftrag der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik, der im April 2024 durchgeführt wurde.
Aufgrund der Überprüfung ist die Webseite mit den zuvor genannten Anforderungen nicht an allen Stellen vereinbar. Wir arbeiten derzeit daran, die Barrieren so schnell wie möglich zu beheben.
Die Webseite www.ausschuss-fuer-mutterschutz.de ist aus den folgenden Gründen noch nicht abschließend barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit der BITV 2.0
Diese Erklärung wurde im April 2021 erstellt und zuletzt aktualisiert am 17.04.2024.
Wir setzen alles daran, Ihnen unsere eigenen Dokumente barrierefrei zur Verfügung zu stellen. In Einzelfällen bekommen wir jedoch Dokumente von Dritten, die uns vom Ersteller nicht barrierefrei bereitgestellt werden. Diese Dokumente können wir aufgrund des Urheberrechts leider nicht immer eigenständig bearbeiten und damit auch nicht barrierefrei stellen.
Wir haben uns dazu entschieden, diese Dokumente trotzdem, mit dem Hinweis „nicht barrierefrei“, zu veröffentlichen. Die Alternative wäre ansonsten, Ihnen diese Informationen vollständig vorzuenthalten.
Wenn Sie bei den o. g. Dokumenten keinen Zugriff auf den Inhalt haben und diesen aber benötigen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir versuchen dann, einen Weg zu finden, Ihnen die Inhalte anders aufgearbeitet zur Verfügung zu stellen:
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
An den Gelenkbogenhallen 2-6
50679 Köln
Telefon: 0221 3673-0
E-Mail: pressestelle[at]bafza.bund.de
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann finden Sie alle weiteren Informationen unter: Barriere melden
Menschen mit Behinderungen können sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden, wenn sie der Auffassung sind, unsere Webseite www.ausschuss-fuer-mutterschutz.de benachteilige sie, nachdem sie uns eine Barriere gemeldet haben. Das Gleiche gilt für Verbände von Menschen mit Behinderungen, denen nach den Voraussetzungen des § 15 Absatz 3 BGG eine Anerkennung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erteilt worden ist. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und sämtliche Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme mit der Schlichtungsstelle finden Sie unter: www.behindertenbeauftragter.de
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung
für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527 2805
E-Mail: info[at]schlichtungsstelle-bgg.de
www.schlichtungsstelle-bgg.de