Runder Tisch Mutterschutz im Studium - Ausschuss für Mutterschutz

Springe zu:

Springe zum Inhalt

Runder Tisch Mutterschutz im Studium

Der „Runde Tisch Mutterschutz im Studium“ ist ein zivilgesellschaftlicher Zusammenschluss von Interessenvertretungen und anderen Stellen, die an der Umsetzung des Mutterschutzes für Studentinnen beteiligt sind:

  • Landeswissenschaftsministerien
  • Hochschulleitungen
  • Fachbereichsvertretungen
  • Professorinnen und Professoren
  • Prüfungsämter
  • Familienbüros
  • Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Studentinnen

Der Runde Tisch ist kein Organ des AfMu. Beide Gremien haben unterschiedliche Aufgaben und Grundlagen:

Der AfMu handelt auf einer gesetzlichen Grundlage, hat einen festgelegten Mitgliederkreis, und erstellt verbindliche Regeln. Für den Runden Tisch gibt es keine gesetzliche Grundlage. Die Interessengruppen tauschen sich aus und die dokumentierten Besprechungsergebnisse dienen als Hilfestellung, ohne rechtsverbindlich zu sein.

So hat der "Runde Tisch zum Mutterschutz im Studium“ auf Initiative des BMFSFJ unter Mitwirkung der zuständigen Landesbehörden einen "Leitfaden für Hochschulen zum Mutterschutz im Studium"  erarbeitet. Darauf können alle Beteiligten und Interessierten Bezug nehmen (Referenzpapier). Den in diesem Leitfaden zusammengetragenen Hinweisen zur Auslegung und Anwendung des MuSchG kommt keine Rechtsverbindlichkeit zu. Das heißt, diese Hinweise haben keine Vermutungswirkung.