Der „Runde Tisch Mutterschutz im Studium“ ist ein zivilgesellschaftlicher Zusammenschluss von Interessenvertretungen und anderen Stellen, die an der Umsetzung des Mutterschutzes für Studentinnen beteiligt sind:
Der Runde Tisch ist kein Organ des AfMu. Beide Gremien haben unterschiedliche Aufgaben und Grundlagen:
Der AfMu handelt auf einer gesetzlichen Grundlage, hat einen festgelegten Mitgliederkreis, und erstellt Regeln die Arbeitgeber zu berücksichtigen haben. Für den Runden Tisch gibt es keine gesetzliche Grundlage. Die Interessengruppen tauschen sich aus und die dokumentierten Besprechungsergebnisse dienen lediglich als Hilfestellung.
So hat der "Runde Tisch zum Mutterschutz im Studium“ auf Initiative des BMFSFJ unter Mitwirkung der zuständigen Landesbehörden einen "Leitfaden für Hochschulen zum Mutterschutz im Studium" erarbeitet. Darauf können alle Beteiligten und Interessierten Bezug nehmen (Referenzpapier). Den in diesem Leitfaden zusammengetragenen Hinweisen zur Auslegung und Anwendung des MuSchG kommt keine Rechtsverbindlichkeit zu. Diese Hinweise haben keine Vermutungswirkung.