
Die Geschäfte des Ausschusses werden von der Geschäftsstelle geführt, die beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben angesiedelt ist.
Der Ausschuss für Mutterschutz (AfMu) wurde 2018 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eingerichtet. Das wurde mit der Reform des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) beschlossen. Ziel der Reform war eine Verbesserung und Erleichterung des Gesetzesvollzugs. Der AfMu hat die Aufgabe Empfehlungen zu erarbeiten, die Orientierung bei der praxisgerechten Umsetzung der mutterschutzrechtlichen Regelungen bieten. Diese sollen für mehr Rechtssicherheit sorgen und eine größere Transparenz schaffen für
Das Mutterschutzgesetz schützt die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit. Außerdem sollen Frauen ihre Beschäftigung oder sonstige Tätigkeit in dieser Zeit ohne Gefährdung ihrer Gesundheit oder der ihres Kindes fortsetzen können. Benachteiligungen während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit sollen so vermieden werden.
Neu eingeführt mit dem MuSchG wurde der Begriff der unverantwortbaren Gefährdung. Zu den Aufgaben des Ausschusses gehört es, die Art, das Ausmaß und die Dauer einer möglichen unverantwortbaren Gefährdung am Arbeits- oder Ausbildungsplatz nach wissenschaftlichen Erkenntnissen zu ermitteln und zu begründen.
Mit Wegfall der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung zum 2.2.2023 sind die besonderen gesetzlichen Vorgaben zum Infektionsschutz gegen das Virus entfallen. Zur Beschäftigung Schwangerer und Stillender finden Sie hier FAQs mit unverbindlichen Handlungsempfehlungen.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hält für Sie unter anderem den “Leitfaden zum Mutterschutz“ und einen Arbeitgeberleitfaden zum Mutterschutz“ bereit. Hier finden Sie auch ein breitgefächertes Angebot zu Elternschaft.