Start - Ausschuss für Mutterschutz

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Die Geschäfte des Ausschusses werden von der Geschäftsstelle geführt, die beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben angesiedelt ist.

Der Ausschuss für Mutterschutz (AfMu) wurde 2018 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eingerichtet. Das wurde mit der Reform des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) beschlossen. Ziel der Reform war eine Verbesserung und Erleichterung des Gesetzesvollzugs. Der AfMu hat die Aufgabe Empfehlungen zu erarbeiten, die Orientierung bei der praxisgerechten Umsetzung der mutterschutzrechtlichen Regelungen bieten. Diese sollen für mehr Rechtssicherheit sorgen und eine größere Transparenz schaffen für

  • schwangere und stillende Frauen,
  • für Arbeitgeber und
  • für Aufsichtsbehörden

Das Mutterschutzgesetz schützt die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit. Außerdem sollen Frauen ihre Beschäftigung oder sonstige Tätigkeit in dieser Zeit ohne Gefährdung ihrer Gesundheit oder der ihres Kindes fortsetzen können. Benachteiligungen während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit sollen so vermieden werden.

Neu eingeführt mit dem MuSchG wurde der Begriff der unverantwortbaren Gefährdung. Zu den Aufgaben des Ausschusses gehört es, die Art, das Ausmaß und die Dauer einer möglichen unverantwortbaren Gefährdung am Arbeits- oder Ausbildungsplatz nach wissenschaftlichen Erkenntnissen zu ermitteln und zu begründen. 


FAQ zum Mutterschutz

Rund um das Thema Mutterschutz gibt es in der Corona-Pandemie viele Fragen. Zum Informationspapier „Mutterschutz und SARS-CoV-2“  des BMFSFJ gibt es einen separaten Frage- und Antwort- Bereich. Hier finden Sie unter anderem Antworten für Schwangere, Stillende und Arbeitgeber.

Leitfäden zum Mutterschutz und weitere Publikationen

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hält für Sie unter anderem den “Leitfaden zum Mutterschutz“ und einen   Arbeitgeberleitfaden zum Mutterschutz“ bereit. Hier finden Sie auch ein breitgefächertes Angebot zu Elternschaft.

Meldungen

© geralt | Pixabay

Empfehlung des AfMu zu Mutterschutz und SARS-CoV-2

Ein Ad-hoc-Arbeitskreis mit Expertinnen und Experten des Ausschusses für Mutterschutz hat eine Empfehlung zur mutterschutzrechtlichen Bewertung von Gefährdungen durch SARS-CoV-2 erarbeitet. Das Informationspapier des BMFSFJ von 2021 „Hinweise zur mutterschutzrechtlichen Bewertung von Gefährdungen durch SARS- CoV-2“ wird jetzt durch die Empfehlung des AfMu abgelöst.

Eine Spritze, die in ein Fläschchen mit Impfstopff sticht. Im Hintergrund ist ein Virus zu sehen
© Johaehn | Pixabay

STIKO empfiehlt COVID 19- Impfung für Schwangere und Stillende

Die Ständige Impfkommission (STIKO) spricht eine Empfehlung zur COVID-19-Impfung für bisher nicht oder unvollständig geimpfte Schwangere und Stillende aus. Schwangeren wird die Impfung und Auffrischungsimpfung (Booster) ab dem zweiten Drittel der Schwangerschaft mit dem mRNA-Impfstoff von BioNTech empfohlen. Ausdrücklich wird die Impfung allen im gebärfähigen Alter bereits vor einer Schwangerschaft nahe gelegt.

Eine schwangere Frau in Arbeitskleidung steht in einer Fabrikhalle.
© BMFSFJ

Hilfreicher Leitfaden zum Mutterschutz

Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts ist zum 1. Januar 2018 ein neues Mutterschutzgesetz in Kraft getreten. Die Broschüre „Leitfaden zum Mutterschutz" informiert besonders Schwangere und Stillende ausführlich über wesentliche Aspekte rund um den Mutterschutz.