Start - Ausschuss für Mutterschutz

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Logo Ausschuss für Mutterschutz

Der Ausschuss für Mutterschutz (AfMu) wurde 2018 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eingerichtet. Das wurde mit der Reform des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) beschlossen. Ziel der Reform war eine Verbesserung und Erleichterung des Gesetzesvollzugs. Der AfMu hat die Aufgabe Empfehlungen zu erarbeiten, die Orientierung bei der praxisgerechten Umsetzung der mutterschutzrechtlichen Regelungen bieten. Diese sollen für mehr Rechtssicherheit sorgen und eine größere Transparenz schaffen für

  • schwangere und stillende Frauen,
  • für Arbeitgeber und
  • für Aufsichtsbehörden

Das Mutterschutzgesetz schützt die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit. Außerdem sollen Frauen ihre Beschäftigung oder sonstige Tätigkeit in dieser Zeit ohne Gefährdung ihrer Gesundheit oder der ihres Kindes fortsetzen können. Benachteiligungen während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit sollen so vermieden werden.

Neu eingeführt mit dem MuSchG wurde der Begriff der unverantwortbaren Gefährdung. Zu den Aufgaben des Ausschusses gehört es, die Art, das Ausmaß und die Dauer einer möglichen unverantwortbaren Gefährdung am Arbeits- oder Ausbildungsplatz nach wissenschaftlichen Erkenntnissen zu ermitteln und zu begründen. 

Die Geschäfte des Ausschusses werden von der Geschäftsstelle geführt, die beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben angesiedelt ist.


FAQ zu luftgetragenen Infektionserregern

Arbeitgebende müssen im Rahmen des gesetzlichen Arbeitsschutzes prüfen, ob und welche Maßnahmen zum Schutz vor luftgetragenen Infektionserregern erforderlich sind. Zur Beschäftigung Schwangerer und Stillender finden Sie hier FAQs mit Handlungsempfehlungen.

Leitfäden zum Mutterschutz und weitere Publikationen

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hält für Sie unter anderem den “Leitfaden zum Mutterschutz“ und einen   Arbeitgeberleitfaden zum Mutterschutz“ bereit. Hier finden Sie auch ein breitgefächertes Angebot zu Elternschaft.

Meldungen

© Thomas G. | Pixabay

Regel zu Narkosegasen Isofluran, Desfluran und Sevofluran veröffentlicht

Der Ausschuss für Mutterschutz hat eine Mutterschutzregel 11.1.01 "Tätigkeiten von schwangeren Frauen mit Isofluran, Desfluran und Sevofluran in der humanmedizinischen Versorgung" erarbeitet. Sie wurde am 28.02.2025 im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht und entfaltet somit Vermutungswirkung. Das heißt, bei Einhaltung dieser Regel ist davon auszugehen, dass die Anforderungen des Mutterschutzgesetzes erfüllt sind.

© VithasVigo | Pixabay

Mutterschutz-Information zu Gefährdungen im Arbeitsbereich OP veröffentlicht

Der Ausschuss für Mutterschutz hat die Mutterschutz-Information 10.0.01 "Gefährdungen für Schwangere und Stillende im Arbeitsbereich OP: Infektionserreger, Gefahrstoffe, ionisierende Strahlung" erarbeitet. Mutterschutz-Informationen sollen es Arbeitgebern und Akteuren des betrieblichen Arbeitsschutzes erleichtern, das Mutterschutzgesetz adäquat umzusetzen.

© jarmoluk | Pixabay

FAQ zum AGW bei Formaldehyd-Expositionen in der Schwangerschaft

Der Ausschuss für Mutterschutz hat eine FAQ zum Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) bei Formaldehyd-Expositionen in der Schwangerschaft in Betrieben und Ausbildungsstätten veröffentlicht.