Evaluationsbericht - Ausschuss für Mutterschutz

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Evaluationsbericht

Die Reform des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) ist 2018 in Kraft getreten, mit dem Ziel die Frau und ihr Kind während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit besser zu schützen. In § 34 MuSchG ist festgelegt, dass die Auswirkungen des MuSchG in 2021 in einem Evaluationsbericht zu prüfen sind. Durch die SARS-CoV-2-Pandemie ergaben sich Verzögerung in der Durchführung der Betriebsbefragungen, die dem Evaluationsbericht zugrunde liegen, wodurch sich die Veröffentlichung des Evaluationsberichtes verzögert hat. Im Juni 2022 wurde der Bericht dem Bundestag vorgelegt und auch veröffentlicht. Schwerpunkte stellen die die Handhabbarkeit der gesetzlichen Regelung in der betrieblichen und behördlichen Praxis, die Wirksamkeit und die Auswirkungen des Gesetzes im Hinblick auf seinen Anwendungsbereich, die Auswirkungen der Regelungen zum Verbot der Mehr- und Nachtarbeit sowie zum Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit und die Arbeit des Ausschusses für Mutterschutz dar.