Wir freuen uns, bekannt geben zu dürfen, dass der Ausschuss für Mutterschutz die erste Regel (MuSchR) zum Mutterschutzgesetz zum Thema „Gefährdungsbeurteilung“ fertiggestellt hat. Sie wurde nun im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht und unterstützt bei der Durchführung der mutterschutzrechtlichen Gefährdungsbeurteilung. Regeln haben den Status der Vermutungswirkung. Das heißt, Arbeitgebende können davon ausgehen, dass bei Einhaltung der Regeln die im Gesetz gestellten Anforderungen erfüllt sind.
Diese Mutterschutz-Regel soll den Arbeitgeber bei der Durchführung der mutterschutzrechtlichen Gefährdungsbeurteilung im Rahmen der allgemeinen Beurteilung der Arbeitsbedingungen unterstützen. Ziel der mutterschutzrechtlichen Gefährdungsbeurteilung ist es, die auftretenden Gefährdungen der schwangeren oder stillenden Frau oder ihres Kindes bei der Tätigkeit oder im Rahmen der Ausbildung zu beurteilen und daraus die erforderlichen und geeigneten Schutzmaßnahmen abzuleiten. Ziel der Schutzmaßnahmen soll es sein, die schwangere oder stillende Frau an der Ausbildung und am Erwerbsleben teilhaben zu lassen.
Der Ausschuss für Mutterschutz (AfMu) wurde 2018 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) mit der Reform des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) eingerichtet.
Die ehrenamtlich arbeitenden Mitglieder des Ausschusses vertreten öffentliche und private Arbeitgeber, die Ausbildungsstellen, die Gewerkschaften, die Studierendenvertretungen, die Landesbehörden und insbesondere auch die Wissenschaft.
Der Ausschuss berät das BMFSFJ und entwickelt praxisgerechte Regeln, die es Arbeitgebern erleichtern, bei der Umsetzung des Mutterschutzes den jeweils aktuellen Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen.
Die Regel wurde im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung erstellt.