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Herzlich willkommen!
Sie sind auf der Internet-Seite vom
Ausschuss für Mutter-Schutz.
Der Ausschuss für Mutter-Schutz ist vom
Bundes-Ministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend.
Den Ausschuss für Mutter-Schutz gibt es seit dem Jahr 2018.
Die Abkürzung für den Ausschuss für Mutter-Schutz ist A·f·M·u.
Ein Ausschuss ist eine Gruppe von Fach-Leuten.
Die Fach-Leute arbeiten zu einem bestimmten Thema.

Die Fach-Leute schreiben Regeln und Tipps auf.
Das sind die Ziele vom Ausschuss
Im Ausschuss arbeiten viele Fach-Leute.
Diese Fach-Leute überlegen zum Beispiel:
Wie können wir die Regeln vom Mutterschutz-Gesetz
am Arbeits-Platz gut umsetzen?
Es gibt viele Regeln zum Mutter-Schutz.
Das sind Beispiele für diese Regeln:

Die Frauen sollen alle gesund bleiben am Arbeits-Platz.
Schwangere Frauen sollen sicher arbeiten können.
Und stillende Frauen sollen sicher arbeiten können.
Stillen heißt:
Ein Baby trinkt Milch aus der Brust von der Mutter.
Für den Ausschuss für Mutter-Schutz sind viele Dinge wichtig:
- Frauen, Schwangere und Mütter sollen die gleichen Rechte haben.
- Frauen, Schwangere und Mütter sollen eine Ausbildung machen
und arbeiten dürfen. - Der Mutter-Schutz soll überall in Deutschland gleich sein.
- Der Ausschuss will Arbeits-Kräfte im Arbeits-Schutz
und im Gesundheits-Schutz informieren. - Frauen und Kinder sollen gesund sein
und gesund bleiben.

Manchmal ist es gefährlich am Arbeits-Platz.
Oder am Ausbildungs-Platz.
Das können Gefahren sein:
- giftige Stoffe
- Lärm
- Hitze
Außerdem darf eine schwangere Frau keine schweren Sachen tragen.
Und sie darf öfter eine Pause machen.
Der Ausschuss für Mutter-Schutz
schreibt diese Gefahren und Hinweise auf.

Die Fach-Leute vom Ausschuss
haben Tipps zum Mutter-Schutz.
Die Tipps sind wichtig für den Arbeit-Geber und die Arbeit-Geberin.
Und die Tipps helfen dem Arzt und der Ärztin im Betrieb.
Die Tipps sind für diese Personen:
- Arbeit-Geber und Arbeit-Geberinnen
- Ausbildungs-Betriebe
- Fach-Kräfte für Arbeits-Sicherheit
- Ärzte und Ärztinnen in Betrieben
- Schwangere Frauen
- Stillende Frauen
So arbeitet der Ausschuss für Mutter-Schutz
Der Ausschuss für Mutter-Schutz arbeitet ehren-amtlich.
Das bedeutet:
Die Fach-Leute arbeiten freiwillig im Ausschuss.
Sie bekommen kein Geld für die Arbeit im Ausschuss.
Die Fach-Leute treffen sich zwei Mal im Jahr.
Danach schreiben die Fach-Leute Regeln und Tipps zum Mutter-Schutz auf.
Das hilft den Betrieben mit schwangeren Frauen.
Dann wissen die Betriebe:
So machen wir unsere Betriebe sicher.
So können wir die schwangeren Frauen schützen.
Der Ausschuss für Mutter-Schutz bekommt Hilfe von einem Büro.
Das Büro gehört zum Bundes-Amt für Familie
und zivil-gesellschaftliche Aufgaben.
Das Büro ist in der Stadt Köln.

Sie haben eine Frage an den Ausschuss?
Rufen Sie gerne an.
Die Telefon-Nummer ist
02 21 - 36 73 20 00
Oder Sie schreiben eine E-Mail.
Die E-Mail-Adresse ist
Gst-Mutterschutz[at]bafza.bund.de
Sie haben eine bestimmte Frage zum Mutter-Schutz
für Ihren Arbeits-Platz?
Oder für Ihren Ausbildungs-Platz?
Dann hilft Ihnen die Aufsichts-Behörde für Ihren Betrieb.
Die Aufsichts-Behörde kümmert sich um alle Betriebe
in einem Bundes-Land.
Jedes Bundes-Land hat eine eigene Aufsichts-Behörde.
Die Adressen von den Aufsichts-Behörden finden Sie hier:
https://wwwWorld Wide Web.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/mutterschaftsleistungen/aufsichtsbehoerden-fuer-den-mutterschutz-und-kuendigungsschutz/aufsichtsbehoerden-fuer-mutterschutz-und-kuendigungsschutz-informationen-der-laender-73648