Springe zu:
Schwangere und Stillende haben durch die Pandemie viele Fragen, die den Mutterschutz und Arbeitsschutz betreffen. Auch für Arbeitgeber, Ausbildungsstellen, Schulen und Hochschulen, sowie für betriebsärztliche Beratungsstellen, Frauenärztinnen und Frauenärzte sind Fragen ungeklärt. Deswegen hat das BMFSFJ 2020 einen Ad-hoc-Arbeitskreis mit Expertinnen und Experten des Ausschusses für Mutterschutz (AfMu) eingerichtet. Zur mutterschutzrechtlichen Bewertung von Gefährdungen durch SARS-CoV 2 wurde ein Informationspapier zu Mutterschutz und SARS-CoV-2 mit einem dazugehörigen FAQ Bereich entwickelt. 2021 wurde das Informationspapier vom BMFSFJ mit Expertinnen und Experten des AfMu komplett überarbeitet. Es trug fachwissenschaftliche und rechtliche Bewertungen zusammen, um zu einer möglichst bundeseinheitlichen Entscheidungsgrundlage beizutragen, ohne selber eine rechtsverbindliche Wirkung zu haben. Es enthielt rechtliche Grundlagen und allgemeine Überlegungen zur Pandemie, wissenschaftliche Bewertungen und Erkenntnisse, die wissenschaftliche Einstufung des Coronavirus in die Risikogruppe sowie einige Einschätzungen und Beispiele zur unverantwortbaren Gefährdung. Zum FAQ Bereich, der diese Aspekte aus dem Informationspapier - aufgeschlüsselt nach Adressatengruppen – herausgreift, gelangen Sie hier.
Das Informationspapier des BMFSFJ wurde im September 2022 ersetzt durch die neue Empfehlung des Ausschusses für Mutterschutz.