Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter wwwWorld Wide Web.ausschuss-fuer-mutterschutz.de veröffentlichte Webseite des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraph 3 Absatz 1 bis 4 und Paragraph 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITVVerordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz 2.0), die auf Grundlage von §Paragraf 12d Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) erlassen wurden.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einem im Rahmen der vereinfachten Überwachung durchgeführten Test im Auftrag der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik, der im April 2024 durchgeführt wurde.
Aufgrund der Überprüfung ist die Webseite mit den zuvor genannten Anforderungen nicht an allen Stellen vereinbar. Wir arbeiten derzeit daran, die Barrieren so schnell wie möglich zu beheben.
Die Webseite wwwWorld Wide Web.ausschuss-fuer-mutterschutz.de ist aus den folgenden Gründen noch nicht abschließend barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit der BITVVerordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz 2.0
- Nicht-Text-Inhalte besitzen Alternativtexte
Nicht alle Teaser-Bilder im Bereich „Meldung“ sind als dekorativ ausgezeichnet.
Für die Gestaltung der Inhaltsbereiche werden Trennlinien verwendet. Diese sind jedoch auch für ScreenReader wahrnehmbar. - Informationen, Struktur und Beziehungen sind identifizierbar
Das verlinkte Logo im Header ist mit aria-role=“Banner“ ausgezeichnet.
Im Bereich Kontakt sind visuell gestaltete Überschriften nicht programmatisch über <h> Element ausgezeichnet.
Der Button „Daten überprüfen“ befindet sich in einer Navigation und ist mit role=“toolbar“ ausgezeichnet.
Nach der H1 Überschriften folgen H3 Überschriften. Es wurde eine Ebene ausgelassen. - Zweck von Formularfeldern für Nutzer-Daten ist identifizierbar
Eingabefelder für Nutzerdaten besitzen kein autocomplete Attribut. - Titel beschreiben Thema oder Zweck
Nicht immer wird der Titel des Webauftrittes ausgegeben. - Tastaturfokus ist sichtbar
Die Seiten verfügen über keinen Tastaturfokus. - Fehlermeldungen enthalten Korrekturvorschläge
Bei fehlerhafter Eingabe einer E-Mailadresse erhält ein Nutzender keinen Korrekturvorschlag. - Syntaxspezifikationen sind erfüllt
Es sind WCAG relevante Fehler vorhanden.
Datum der Erstellung und der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde im April 2021 erstellt und zuletzt aktualisiert am 17.04.2024.
Dokumente
Wir setzen alles daran, Ihnen unsere eigenen Dokumente barrierefrei zur Verfügung zu stellen. In Einzelfällen bekommen wir jedoch Dokumente von Dritten, die uns vom Ersteller nicht barrierefrei bereitgestellt werden. Diese Dokumente können wir aufgrund des Urheberrechts leider nicht immer eigenständig bearbeiten und damit auch nicht barrierefrei stellen.
Wir haben uns dazu entschieden, diese Dokumente trotzdem, mit dem Hinweis „nicht barrierefrei“, zu veröffentlichen. Die Alternative wäre ansonsten, Ihnen diese Informationen vollständig vorzuenthalten.
Wenn Sie bei den o. g.oben genannte Dokumenten keinen Zugriff auf den Inhalt haben und diesen aber benötigen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir versuchen dann, einen Weg zu finden, Ihnen die Inhalte anders aufgearbeitet zur Verfügung zu stellen:
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
An den Gelenkbogenhallen 2-6
50679 Köln
Telefon: 0221 3673-0
E-Mail: pressestelle[at]bafza.bund.de
Barriere melden: Feedbackfunktion und Kontaktangaben
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann finden Sie alle weiteren Informationen unter: Barriere melden
Schlichtungsverfahren
Menschen mit Behinderungen können sich an die Schlichtungsstelle nach §Paragraf 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden, wenn sie der Auffassung sind, unsere Webseite wwwWorld Wide Web.ausschuss-fuer-mutterschutz.de benachteilige sie, nachdem sie uns eine Barriere gemeldet haben. Das Gleiche gilt für Verbände von Menschen mit Behinderungen, denen nach den Voraussetzungen des §Paragraf 15 Absatz 3 BGG eine Anerkennung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erteilt worden ist. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und sämtliche Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme mit der Schlichtungsstelle finden Sie unter: wwwWorld Wide Web.behindertenbeauftragter.de
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung
für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527 2805
E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-bgg.de
wwwWorld Wide Web.schlichtungsstelle-bgg.de
Kontakt
Telefon: 0221 3673-0
Telefax: 0221 3673-4661
E-Mail: pressestelle[at]bafza.bund.de
Postanschrift:
Bundesamt für Familie und
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