Arbeitsergebnisse - Ausschuss für Mutterschutz

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Arbeitsergebnisse

Der Ausschuss für Mutterschutz wird mit vielen Fragen konfrontiert. Eine der Aufgaben des Ausschusses ist es, den Begriff der unverantwortbaren Gefährdung, der mit der Reform des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) geschaffen wurde, näher zu definieren. Daraus ergibt sich ein sehr breites Arbeitsfeld. Aufgrund des Anspruches an die wissenschaftliche Fundierung von Arbeitsergebnissen können diese nicht kurzfristigen erarbeitet werden.

Das MuSchG regelt für alle Tätigkeitsbereiche die mutterschutzrechtlichen Pflichten des Arbeitgebers, die Pflichten und die Rechte der betroffenen Frauen sowie die Überwachung des Mutterschutzes.

Wie bei den arbeitsschutzrechtlichen Ausschüssen erarbeitet der Ausschuss für Mutterschutz auch Regeln. Diese Regeln haben eine Vermutungswirkung. Vermutungswirkung heißt, der Arbeitgeber kann davon ausgehen, dass bei Einhaltung der Regeln die im Gesetz an ihn gestellten Anforderungen erfüllt sind (§ 9 Abs. 4 MuSchG). Die Abkürzung für diese Regeln heißt MuSchR.

Als Ergebnisse gibt es auch Empfehlungen, die auch auf gesicherten Erkenntnissen beruhen, aber selber keine Vermutungswirkung besitzen, also nicht rechtsverbindlich sind. Die Abkürzung für diese Empfehlungen heißt MuSchE.

Veröffentlichungen des AfMu erscheinen auf dieser Seite. Regeln mit Vermutungswirkung werden vom Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht.

Der Ausschuss wird von Ergebnissen seiner Sitzung berichten.